Herr Karsli wehrt sich. Die Kursivierungen stammen von mir.
Vorab per Fax: Herrn Rechtsanwalt Dr. Michel FriedmanRechtsanwalt Werner Keith Rechtsanwältin Dr. Gesa Bemm Fachanwältin für Familienrecht
50374 Erftstadt-Liblar (Einkaufszentrum) Heinrich-Lübke-Str. 1
Erftstadt, den 02. Juli 2002
Antisemitusmusvorwurf
Sehr geehrter Herr Dr. Friedman, Herr Jamal Karsli, Gustav-Freytag-Str. 30, 45657 Recklinghausen hat uns gebeten, dass wir seine Interessen Ihnen gegenüber vertreten.
Ausweislich von Spiegel online am 10.06.2002 haben Sie in Bezug auf unseren Mandanten, nämlich hinsichtlich dessen Aufnahme in die FDP Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtags, im ZDF folgendes wörtlich ausgeführt: „ Er hat die jüdische, zionistische Lobby und ihren Welt-einfluß kritisiert, und da sind wir wirklich mitten im 3. Reich.“ Weiterhin haben Sie dann wörtlich ausgeführt: „Man kann der Führung keinen Antisemitismus vorwerfen, aber wer Antisemitismus in seiner Partei duldet, der wird verantwortlich dafür gemacht.“
Mit diesen Äußerungen haben Sie eindeutig und unmißverständlich unseren Mandanten des Antisemitismus beschuldigt, und dazu auch noch dadurch in gesteigerter Form, dass Sie diesen Antisemitismusvorwurf gegenüber unserem Mandanten zusätzlich noch mit dem „3. Reich“ in Verbindung gebracht haben. Gegen diesen Vorwurf verwahrt sich unser Mandant auf das Schärfste!
Der Vorwurf des Antisemitismus stellt eine derartig schwere Ehrenkränkung dar, so dass dieser auf keinen Fall mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Demzufolge sind Sie verpflichtet, diesen Vorwurf zurückzunehmen und außerdem zu erklären, dass Sie diesen Vorwurf nicht wiederholen werden.
Diesen o.a. völlig haltlosen Vorwurf hat unser Mandant mit Empörung zur Kenntnis genommen, denn unser Mandant hatte noch nie etwas mit Rechtsradikalen oder antisemitischen Strömungen zu tun, er hat sich politisch stets für die Werte der pluralistischen Demokratie, der Menschenrechte und der Toleranz eingesetzt. Dies wird auch durch den Umstand unterstrichen, dass unser Mandant bekanntlich lange Mitglied bei den Grünen war und dann in die FDP eintreten wollte. Es bedarf sicher keiner näheren Darlegungen, wie abwegig es wäre, die Grünen oder die FDP, deren Mitglied bekanntlich u.a. der verstorbene Herr Bubis war, mit Rechtsradikalen und antisemitischen Strömungen in Verbindung zu bringen. Es ist auch in keiner Weise angängig, wie Sie dies in Ihrem o.a. zitierten Äußerungen getan haben, unserem Mandanten unter Hinweis auf ein Presseinterview Antisemitismus vorzuwerfen. Zunächst ist dazu anzumerken, dass Sie die Äußerungen unseres Mandanten in dem bewußten Presseinterview nicht richtig zitiert haben. Unser Mandant hat nämlich in dem betreffenden Interview nicht von einer „jüdischen Lobby“ gesprochen, sondern von einer „zionistischen Lobby“. Wenn man aber nun das betreffende Interview ganz und im Zusammenhang ließt [sic!], dann ergibt sich daraus unmißverständlich, dass unser Mandant ausschließlich die Politik Israels kritisieren wollte, was auf keinen Fall mit „Antisemitismus“ in Verbindung gebracht werden kann. Wenn dann unser Mandant, ausschließlich im Zusammenhang mit seiner Kritik an der Politik Israels, in diesem Interview eine „zionistische Lobby“ erwähnt hat, so hat er damit, was eindeutig erkennbar ist, lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass es in westlichen Ländern einflußreiche Kräfte in der Politik und auch im Medienbereich gibt, welche zu einer einseitigen Unterstützung der Politik Israels neigen und auch eine gewisse Macht haben, Israel kritische Meinungen nicht zur Geltung kommen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist es rechtlich unerheblich, ob man einer solchen politischen Einschätzung unseres Mandanten zustimmt oder nicht, entscheidend ist allein, dass es sich dabei um eine sich im Rahmen der Verfassungs- und gesetzmäßigen Ordnung bewegende Meinungsäußerung handelt. Dies ist hier unverkennbar der Fall. Statt langatmiger politisch-historischer Ausführungen sei hier nur lediglich auf einen Artikel in der gewiß „unverdächtigen“ Süddeutschen Zeitung verwiesen (Süddeutsche Zeitung vom 26.06.2002, Seite 2). In diesem mit „politischer Zaubertrick“ überschriebenen Artikel heißt es dort u.a.: „ Diese Rücksichten sind es, die fast jede Entscheidung Bushs beeinflussen, und nirgendwo gilt dies mehr als bei der amerikanischen Nahostpolitik. Immer wieder richtet Bush den Blick hinüber zum Kongreß, denn dort hat Israels Premierminister Ariel Scharon seine stärksten Verbündeten. Die Unterstützung der Senatoren und Abgeordneten für Israel ist so einheitlich und unverbrüchlich, dass sich kein Präsident darüber hinwegsetzen kann. Die beständige Lobbyarbeit Israels unter Amerikas Volksvertretern zeigt somit Wirkung.“ Diese Zeitungsnotiz zeigt unmißverständlich, dass es unserem Mandanten mit der o.a. Äußerung ausschließlich darum ging, eine nach seiner Ansicht in der westlichen Welt bestehende einflußreiche „Lobby“ zu kritisieren, die im Sinne der israelischen Regierungspolitik Einfluß in Politik und Medien auszuüben versucht. Diese Kritik unseres Mandanten an einer entsprechenden „Lobby“ zumal wenn sie im Gesamtzusammenhang der Äußerungen unseres Mandanten betrachtet wird, hat aber mit „Antisemitismus“ überhaupt nichts zu tun. Vielmehr ergibt die Würdigung aller Äußerungen unseres Mandanten, dass es diesem ausschließlich um die Behandlung der Palästinenser durch die derzeitige israelische Regierung geht, genauer gesagt sogar, eigentlich durch den derzeitigen israelischen Ministerpräsidenten Scharon, wobei in diesem Zusammenhang auf die allgemein bekannte Tatsache hingewiesen wird, dass z. B. der derzeitige israelische Außenminister Peres der derzeitigen Politik von Scharon sehr kritisch gegenüber steht. Somit ist klar festzustellen, dass alle Äußerungen unseres Mandanten sich gegen die derzeitige israelische Regierungspolitik richten, keinesfalls aber gegen Israel generell oder gar gegen Menschen jüdischer Herkunft. Demzufolge ist es unzulässig, irgend eine Verbindung zwischen den Äußerungen unseres Mandanten mit Antisemitismus herzustellen. Denn bekanntlich geht es Antisemiten darum, Haß gegen Juden zu schüren, mit dem Ziel, Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden bis hin zum Völkermord herbeizuführen. Somit ist der Antisemitismus die bösartigste, gefährlichste und verächtlichste Form des Rassismus, die es bisher in der Geschichte der Menschheit bisher gegeben hat. Unser Mandant verwahrt sich noch einmal mit aller Entschiedenheit dagegen, in irgendeiner Form mit Antisemiten und Antisemitismus in Verbindung gebracht zu werden.
Demzufolge werden Sie hiermit aufgefordert, durch eine schriftliche Erklärung ausdrücklich und unmißverständlich den Vorwurf des Antisemitismus gegen unseren Mandanten zurückzunehmen und außerdem zu erklären, dass Sie in Zukunft die Erhebung derartiger Vorwürfe gegen unseren Mandanten unterlassen werden. Anderenfalls sähe sich unser Mandant gehalten, gerichtliche Schritte zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Mei o mei,
das ist wohl so ne Art Mister Minit für Rechtssachen, da im Einkaufszentrum. Die haben's bestimmt auch nicht leicht. (Sehr gelacht, tnx!)
You'll never believe it's anti-semitism!
Es gibt doch bei den "Simpsons" diesen Anwalt, Lionel Hutz, der auch in einem Einkaufszentrum residiert. Sein Motto: "You'll never believe it's a law firm!"
Alles nur gespielt!
Ihr seht das falsch. Die einen spielen die Antisemiten, die anderen spielen die Rechtsanwälte, und am Ende kann man sagen: alles nur gespielt. Rollenprosa halt.
Die Gerichte sind aber echt. Gibt es auch so etwas wie eine "Schlüsselabmahnung"?