www.peterhandke.at (ach geh. so fleißig, so bemüht, so solide.)

www.handke.scriptmania.com (das dagegen, seit jahren, immer wieder. manisch. du musst in den subsite-tiefen graben, immer tiefer, immer weiter wuchernd)

(wollte ja eigentlich zu schröders auftritt in der fabrik gehen, war dann aber eine stunde vor beginn so überfüllt, dass keiner mehr hineingelassen wurde, habe ich mir eben stattdessen gestern unterwegs gekauft und gleich auch stifters nachsommer, eh die vernünftigere entscheidung. gestern nachts in konkret übrigens noch gelesen, dass das srebrenica-video, das vor ein paar wochen in den medienzyklus gepumpt worden ist, im milosevic-prozess von der anklage nicht als beweisstück eingeführt wurde, zwar irgendwie eingeführt & besprochen, aber eben nicht als beweisstück, prozess-schwenkfutter sozusagen, ein wenig stimmungsmache, etwas in dieser art. sehr seltsam.)






Lässt sich absehen, ob das Reisenotizenbuch gut ist? Hab nur auf ORF1 eine positive Rezension gehört.


ich habe noch keinen satz darin gelesen. morgen abends sollte ich es wissen, jedenfalls, ob es für mich gut ist. ich bin aber sicher. ich bin aber auch voreingenommen.


Ich hätte es in Wien fast gekauft, aber ich hatte noch andere Prioritäten auf der Leseliste. Vielleicht könntest Du beizeiten mal schreiben, was Dir daran aufgefallen ist. Das wäre prima.


hier im spectrum war ein kleiner auszug. im standard auch. find ich aber online nicht.


diesem bericht zufolge sei das video zu beweiszwecken vorgeführt worden, wäre aber aus verfahrensgründen in dieser funktion fehl am platz gewesen. meinst du das? oder wird das in konkret anders gesehen?


ich bin zu müde, um den ganzen artikel hier abzutippen, aber ein paar absätze gerne. der text ist "Schuß aus der Hüfte" betitelt, stammt von Germinal Civikov und steht in Konkret 8/2005, 38/39.Kursivierungen usw. im Original, Tippfehler von mir.

Der Ankläger Geoffrey Nice vermied es, zu behaupten, der Film sei ein Beweis, stellte aber einem Zeugen die rhetorische Frage, ob dies nicht belege, daß man gruppenweise Männer aus Srebrenica nach Trnovo verfrachtet habe, um sie von den "Skorpionen" erschießen zu lassen. Es ist eine suggestion an der Zeugen der Verteidigung Obrad Stevanovic, General der serbischen Polizei und ehemaliger Vizeminister des Inneren: "My suggestion to the witness is", sagt Nice, "that this is a film showing, as it happens, 'Scorpions' executing prisoners from Srebrenica." Eine Vorlage für die Medien - und die machen prompt aus dieser suggestion des Anklägers einen Beweis, und zwar den Beweis für die Völkermord-Anklage gegen Milosevic. Am 8. Juli dann präsentiert der Angeklagte seinerseits einige Fragmente, die Nices Behauptung widerlegen, daß es sich bei den "Skorpionen" um eine Spezialeinheit der serbischen Polizei gehandelt habe. Er macht auch auf andere Punkte aufmerksam, die die ziemlich schlampige Manipulation der Aufnahmen verraten. Der Angeklagte will wissen, warum ausgerechnet an der Stelle, wo es um die Herkunft der Gefangenen geht, die Stimmen wie durch einen Störsender weggedrückt erscheinen, und verlangt eine technische Rekonstrukion des Gesagten. Nice beteuert, er werde die Beweise für die Authentizität der Videoaufnahmen schon noch vorlegen. Ein "geschützter Zeuge" werde dies bestätigen. Doch am 15. Juli kann der Angeklagte die inzwischen niedergelegte schriftliche Aussage dieses Zeugen vorlesen: Dieser habe erklärt, das präsentierte Videoband vom Original kopiert zu haben. Könne denn das ein Beweis sein für Authentizität sein, will der Angeklagte von seinem Zeugen Obrad Stevanovic wissen. Die Frage ärgert die Richter, die einwerfen, daß der Zeuge auf diese Frage nicht antworten könne. Im Verlauf der Sitzung erklärt Nice, er habe die Videofragmente lediglich vorgeführt, um die Zeugen die darin auftretenden Personen identifizieren zu lassen. Mit seinen Fragen nach der Authentizität des Bandes richte sicdh der Angeklagte aber an ein anderes Publikum. Der Vorsitzende Richter Robinson folgt dem "Einwand" des Anklägers, sperrt das Mikrophon des Angeklagten und schickt dessen Zeugen nach Hause. Es wurde somit kein Beweis für die sensationsheischenden Aufnahmen geliefert - der Ankläger hatte auch gar nicht vor, sie als Beweisstück einzureichen. Das erfahren aber nur die wenigen Beobachter im Gerichtssaal, die Medien, die den "Beweis" in alle Welt trompetet hatten, schweigen. Da das Videoband nicht als Beweisstück verwendet wird, kann sich das Tribunal ein Expertengutachten über die Echtheiten der Aufnahmen sparen. Das Verhalten der Medien in diesem Fall ist typisch: Schon während der Beweisführung der Anklage hatten sie häufig Zeugen angekündigt, die, wie sie versprachen, den Angeklagten schwer belasten würden. Darauf folgte meist ein Bericht vom Hauptverhör des betreffenden Belastungszeugen. Im Kreuzverhör gelang es dem Angeklagten jedoch häufig, diese Aussagen ernsthaft zu erschüttern; gelegentlich stand der Zeuge als ein einfacher Lügner da. Davon wiederum war in den meisten Medien nichts zu lesen.

oh, jetzt erst den artikel gelsen, auf den du gelinkt hast, stammt vom selben journalisten.